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Stiftung für Nutztiere
Hauptseestrasse 115
6315 Morgarten / ZG
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StifNu - Stiftung für Nutztiere / 1. November 2025
BIENE - Red Holstein
MIRANDA - Jersey
DAVID - Jersey
HIRSE - Jersey
HOPE - Hol. / Blonde d‘Aquitaine
AARON - Braunkuh / SiLiAn-6
BRENDA - R. H. / Holstein
Mäxi muss noch seine Fraktur am
rechten Hinterbein auskurieren.
Schon bald aber gehts auch für ihn
auf die Weide.
annenhof
Willkommen auf dem
T
Das SAK-Dilemma: Wenn Bürokratie
das Leben von geretteten Kühen und
Ochsen bedroht.
Vom 27. März bis zum 30. Oktober 2025
durften 14 unserer geretteten
Pensionstiere eine friedliche Zeit auf dem
schönen Tannenhof verbringen. Es war
ein Ort, an dem sie zur Ruhe kommen
durften – umso härter traf uns im Mai
2025 eine Nachricht, die die Zusammen-
arbeit mit dem Hof jäh beenden sollte.
Uns erreichte die Mitteilung, dass unsere
Tiere zusammen nicht den erforderlichen
GVE-Status (Grossvieheinheit)
erreichen. Was im ersten Moment nach
reiner Bürokratie klingt, hatte für unsere
Schützlinge fatale Konsequenzen.
Der Hintergrund: Warum unsere Tiere
«zu wenig wert» waren
Die Grossvieheinheit (GVE) ist ein
Umrechnungsfaktor, mit dem
verschiedene Tierarten rechtlich
vergleichbar gemacht werden.
Sie fliesst direkt in die Berechnung der
sogenannten SAK (Standardarbeitskraft)
ein. Ein landwirtschaftlicher Betrieb im
Kanton Aargau muss zwingend eine
Grösse von mindestens 1.0 SAK
erreichen, um offiziell als
landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt
zu werden. Diese Einstufung ist für
Landwirte existenziell, da sie die
rechtliche Grundlage für staatliche
Direktzahlungen sowie kantonale
Förderungen bildet.
Hier entstand das verhängnisvolle
Missverständnis: Der Hofbetreiber ging
fälschlicherweise davon aus, dass jedes
unserer Pensionstiere mit dem vollen
GVE-Faktor 1.0 angerechnet wird (wie es
beispielsweise bei einer klassischen
Milch- oder Mutterkuh der Fall ist).
Für Lebenshöfe und Rettungsstationen
sieht die Realität der Bundesverordnung
jedoch anders aus:
•
Kühe, die noch nie gekalbt haben
(Rinder), sowie Ochsen werden im
Alter über zwei Jahren gesetzlich
lediglich mit einem Faktor von 0.60
GVE bewertet.
•
Genau dieser reduzierte Wert betraf
aktuell neun unserer 14
Pensionstiere.
Weil diese geretteten Tiere aus Sicht der
Behörden statistisch weniger Arbeits-
aufwand (und damit SAK-Wert)
generieren, drohte dem Tannenhof das
Unterschreiten der kritischen
Existenzgrenze von 1.0 SAK.
Keine Kompromisse auf dem Rücken
der Schwächsten
Als Stiftung kannten wir die tiefe
Komplexität und die harte Tragweite
dieser SAK-Berechnungen bis dahin
nicht. Gemeinsam mit dem Betreiber
versuchten wir intensiv, Lösungen oder
alternative Szenarien zu erarbeiten, um
die gesetzlichen Vorgaben doch noch zu
erfüllen – leider ohne Erfolg.
Die einzige theoretische Lösung auf dem
Papier wäre ein unhaltbarer Kompromiss
gewesen: Wir hätten unsere neun
betroffenen Tiere (Status 0.6) durch Tiere
mit dem Status 1.0 ersetzen müssen. Auch
in Zukunft hätten wir auf diesem Hof nur
noch Pensionstiere aufnehmen dürfen,
die den vollen bürokratischen Wert von
1.0 erfüllen.
Das ist für uns absolut undenkbar. Ein
solches Vorgehen widerspricht nicht nur
unseren Stiftungsstatuten fundamental,
sondern auch unserem moralischen
Verständnis. Unsere Mission ist es, jedem
Tier in Not einen sicheren Platz
anzubieten – völlig unabhängig davon,
welchen «Nutzwert» oder bürokratischen
Faktor ein Gesetz ihm zuschreibt.
Gefangen im SAK-Korsett: Warum das
System an der Realität vorbeirechnet
Die starre Verknüpfung von
Flächengrössen und produktiven
Tierbeständen wird der Realität
moderner, ethisch orientierter
Betriebsformen schlichtweg nicht
gerecht. Das bürokratische SAK-Korsett
lässt keinen Raum für innovative
Konzepte, die das Tierwohl vor die
landwirtschaftliche Produktion stellen.
Uns bleibt daher bedauerlicherweise
nichts anderes übrig, als erneut die Suche
nach einem geeigneten Betrieb für unsere
14 Pensionstiere zu starten. Die in diesem
Fall gewonnenen Erkenntnisse über SAK-
und GVE-Werte werden wir künftig von
Anfang an berücksichtigen.