StifNu - Stiftung für Nutztiere
Wir generieren und schaffen Lebensplätze für Tiere aus der Nutztierhaltung! Die Nachfrage nach solchen Lebensplätzen steigt stetig und leider sind entsprechende Unterkünfte rar oder entsprechen oftmals nicht den Anforderungen der Tierbesitzer. Unser Konzept, solche tierfreundliche Unterkünfte zu schaffen, ist dort anzusetzen, wo bereits die notwendige Infrastruktur vorhanden ist und alle diesbezüglichen Bewilligungen und Auflagen für Tierhaltung erfüllt sind. Neben diesen entscheidenden Faktoren kommt noch das Know-how und eine im besten Fall über Generationen hinweg grosse Erfahrung der BetreiberInnen in der Landwirtschaft. Unsere fachlichen wie auch sozialen Ansprüche an künftige KooperationspartnerInnen sind hoch und werden seriös und über einen längeren Zeitraum hinweg geprüft und eingeschätzt.
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Nachfolgend beschreibt und definiert die Stiftung die von ihr aufgestellten Richtlinien & Anforderungen für geführte und namentlich bezeichnete Pensions-, Lebens- und Gnadenhofplätze, welche erfüllt sein müssen, um „Nutztiere", die durch die Stiftung getragen und / oder mitfinanziert werden, langfristig zu platzieren. Ferner finden Sie Informationen über unsere Patenschaftsmodelle , Kostenrechnungen und unseren Bemühungen, Menschen mit „Nutztieren“ zu helfen.
IBAN CH34 0839 0035 6594 1010 9 Einzahlungsschein mit QR-Code
Stiftung für Nutztiere Hauptseestrasse 115 6315 Morgarten / ZG
NEWS 1 / 3 Ein neues und benutzerfreundliches Webseiten-Design für die Domain stifnu-tiere.ch wurde heute, 29.12.2024 online geschaltet. Dezember 2024
NEWS 3 / 3 Stiftungsbeiträge werden ab sofort nicht mehr auf Facebook und Instagram publiziert! (unsere Konten wurden mehrfach gehackt) Dezember 2024
NEWS 2 / 3 alle Seiten der Domain stifnu.ch werden ebenfalls im Laufe des 1. Quartal 2025 auf das Webseiten-Design von stifnu-tiere.ch umgestellt. Dezember 2024
HAPPY  BIRTHDAY  Ameise
STIFTUNGSZWECK
2024 | STIFNU.CH 
StifNu - Stiftung für Nutztiere

Provisorische Unterbringung

Nicht immer besteht kurz- bis mittel-fristig

die Möglichkeit, Tiere nach unseren

Richtlinien und Anforderungen zu

platzieren.

In einer solchen Situation ist die Stiftung

darauf angewiesen, dass LandwirteInnen

oder Privatpersonen mit der dafür not-

wendigen Haltungserlaubnis vorüber-

gehend geeignete Plätze gegen ent-

sprechende Unterkunftskosten zu Ver-

fügung stellen.

Dies gibt der Stiftung ein Zeitfenster, um in

Ruhe nach geeigneten Pensions-plätzen

zu suchen. Diese vorüber-gehende

Platzierung versteht sich als

Ausnahmefall. Die Stiftung entscheidet

nach vorgängiger Sichtung der mög-lichen

Unterkunft und unter der Voraussetzung,

dass im Minimum das bestehende

schweiz. Tierschutz- & Haltungsgesetz

für Nutztiere einge-halten wird.

Stiftung für Nutztiere - StifNu 16.11.2021
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