NORA
CERISETTE / trächtig
TAMARA
MELODIE
REGINA / trächtig
Die
höchste
Priorität
bei
einer
von
uns
geführten
Umstrukturierung
eines
Milchbetriebes
in
eine
Kuhpension
ist
die
Übernahme
der
ältesten
und
schwächsten
Tiere
des
Betriebes.
Es
dürfen
keine
Betriebseigene
Tiere
aufgrund
ihres
Alters
oder ihrer verminderter Leistungsfähigkeit getötet oder anderweitig weggegeben werden.
Da
wir
als
Stiftung
leider
nicht
die
finanziellen
Mittel
haben,
alle
Tiere
des
Betriebes
jeweils
zu
übernehmen,
suchen
wir
Menschen, Vereine und Institutionen die uns dabei helfen, den betroffenen Tieren eine Zukunft zu geben.
Wichtig:
Als
künftige
KuhbesitzerIn
lassen
wir
Sie
natürlich
nicht
alleine.
Sie
haben
jederzeit
unsere
volle
und
kompetente
Unterstützung in allen Belangen und Fragen rund um ihr neues Tier.
Werden Sie KuhbesitzerIn:
Geben Sie einem der unten abgebildeten Tiere eine Chance auf ein Weiterleben in Würde und Geborgenheit.
Mit
der
Übernahme
und
Kauf
eines
der
Tiere,
übernehmen
Sie
die
Verantwortung
für
ein
Lebewesen,
dass
auf
einen
Menschen angewiesen ist, der nach ethischen Grundwerten lebt, und Tiere nicht aus seinem Moralverständnis ausschliesst.
Wichtig:
Die
beiden
Kühe
CERISETTE
und
REGINA
sind
z.Z
trächtig
und
bekommen
ihre
Kälbchen
zwischen
Jan.
&
März
2021.
Natürlich
sollen
die
beiden
Mutterkühe
ihre
Kälbchen
diesmal
behalten
dürfen.
Bitte
denken
Sie
daran,
dass
in
diesem
Fall
höhere Lebens- & Pensionskosten als unten aufgeführt anfallen.
Es
gibt
nichts
schöneres
und
berührenderes
als
miterleben
zu
dürfen,
wenn
Kühe
ihre
Kälbchen
behalten
dürfen
und
sie
gemeinsam als kleine Familie ein sicheres und behütetes Leben in einer für sie artgerechten Umgebung verbringen dürfen.
Wiederkehrende Kosten:
•
Der
Kaufpreis
für jedes der oben abgebildeten Tiere beträgt
Fr. 2000.-
•
Die
monatlichen
Pensionskosten
betragen
Fr. 205.-
•
Bei jedem Tier werden jährlich die Klauen geprüft und allenfalls gepflegt & geschnitten.
Das Tier wird jährlich auch entwurmt und
geimpft. Die Kosten dafür belaufen sich
jährlich
auf
ca. Fr. 300.-
•
Wir
empfehlen
jährliche Rücklagen
bis
ca. Fr. 1000.-
für unvorhergesehene und/oder tierärztliche Aufwendungen.
Unterbringung:
•
Mit der Übernahme eines der Tiere verpflichten Sie sich, dass das Tier künfig auf dem Hof, der ab April 2021 als
Kuhpension geführt wird bleiben kann.
•
Die künftige Kuhpension wird nach der von der Stiftung für Nutztiere vorgegebenen
Richtlinien und Anforderungen
geführt und
betrieben.
•
Als TierbesitzerIn haben Sie selbstverständlich das Recht, ihr Tier 7 Tage in der Woche, während den üblichen
Tageszeiten zu besuchen.
•
Ein von der Stiftung zum Wohl der Tiere aufgesetzter
Pensionsvertrag
der beidseitig zu unterzeichnen ist, klärt und
definiert die Unterbringung, Haltung und Pflege der Pensionstiere.
Vorgehensweise:
•
Wenn Sie Interesse für eines der Tiere haben, nehmen Sie ungeniert und unverbindlich mit uns
KONTAKT
auf.
•
Wir organisieren zusammen mit Ihnen zeitnah einen Besuch auf dem Projekthof in St. Gallen und stellen Ihnen die
Hofbesitzer und die Tiere persönlich vor.
•
Sie haben die Möglichkeit, die Tiere hautnah zu Erleben und ihre Persönlichkeiten individuell kennenzulernen.
•
Wir beantworten sehr gerne allenfalls noch offene Fragen und stehen Ihnen selbstverständlich auch für allfällige
Unklarheiten rund um den Projektbetrieb gerne zur Verfügung.
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