PROJEKT - REHENTOBEL 2020 / 2021
StifNu
- Stiftung für Nutztiere
Projektstart -
05. Sep. 2020
Projektende -
31. März 2021
Muss-Kriterien
die
zwingend
einge-
halten werden müssen.
Vereinbarte Projekt-Ziele
Bereits
im
September
2020
haben
wir
zusammen
mit
dem
Hof-Betreiber
die
schriftliche
Vereinbarung
getroffen,
den
bestehenden
Milchbetrieb
mit
22
Milch-
kühen
und
4
Rinder
unter
Einhaltung
der
von
uns
vorgegebenen
Stiftungsrichtli-
nien
und
Stiftungsvorgaben
in
eine
Kuh-
pension umzustrukturieren.
•
keines
der
betriebseigenen
Tiere
darf
aufgrund
der
Umstrukturierung
getötet
oder geschlachtet werden.
•
so
viele
betriebseigene
Tiere
wie
nur
möglich
in
die
neue
Kuhpension
über-
nehmen.
•
keinem
der
Tiere
darf
aufgrund
der
laufenden
Umstrukturierung
Nachteile
oder
Einschränkungen
in
ihrem
be-
stehenden Tagesablauf widerfahren.
•
gleichzeitig
mit
der
Erweiterung
der
Kuhpension
muss
der
laufende
Milchbetrieb
äquivalent
reduziert
und
zurückgebaut werden.
•
der
Aus-/Umbau
der
Infrastruktur
hat
fliessend
und
aufgrund
der
Anzahl
bereits
aufgenommenen
und/oder
zur
Aufnahme
geplanten
Pensionstiere
zu
erfolgen.
•
der
Zeitraum
der
Umstrukturierung
muss
spätestens
ende
März
2021
abgeschlossen sein.
•
der
von
der
Stiftung
aufgesetzte
Pensionsvertrag
inkl.
dessen
Anhang
ist
verbindlich
und
Bestandteil
der
Vereinbarung.
Vertragsabschlüsse
für
die
Kuh-Pension
werden
ausschliess-
lich
mit
besagtem
Dokument
abge-
schlossen.
•
nach
Abschluss
des
Projektes
erfüllt
die
neue
Kuhpension
vollumfänglich
die
vorgegebenen
Stiftungs-
Richtlinien
.
•
keines
der
betriebseigenen
Tiere
darf
aufgrund
der
Umstrukturierung
getötet
oder geschlachtet werden.
•
so
viele
betriebseigene
Tiere
wie
nur
möglich
in
die
neue
Kuhpension
über-
nehmen.
•
keinem
der
Tiere
darf
aufgrund
der
laufenden
Umstrukturierung
Nachteile
oder
Einschränkungen
in
ihrem
be-
stehenden Tagesablauf widerfahren.
•
gleichzeitig
mit
der
Erweiterung
der
Kuhpension
muss
der
laufende
Milchbetrieb
äquivalent
reduziert
und
zurückgebaut werden.
•
der
Aus-/Umbau
der
Infrastruktur
hat
fliessend
und
aufgrund
der
Anzahl
bereits
aufgenommenen
und/oder
zur
Aufnahme
geplanten
Pensionstiere
zu
erfolgen.
•
der
Zeitraum
der
Umstrukturierung
muss
spätestens
ende
März
2021
abgeschlossen sein.
•
der
von
der
Stiftung
aufgesetzte
Pensionsvertrag
inkl.
dessen
Anhang
ist
verbindlich
und
Bestandteil
der
Vereinbarung.
Vertragsabschlüsse
für
die
Kuh-Pension
werden
ausschliess-
lich
mit
besagtem
Dokument
abge-
schlossen.
•
nach
Abschluss
des
Projektes
erfüllt
die
neue
Kuhpension
vollumfänglich
die
vorgegebenen
Stiftungs-
Richtlinien
.
In Arbeit