Kostenrechnung
Die
nachfolgenden
Beispiele
sollen
aufzeigen,
welche
finanzielle
aber
auch
persönliche
Verantwortung
langfristig
eingegangen
werden
muss,
wenn
sich
ein
Tierfreund
dafür
entscheidet,
einem
oder
gar
mehreren
dieser
wunderbaren
Tiere
ein besseres Leben zu ermöglichen.
Die
Zahlen
sind
Fakten,
sollen
aber
nicht
abschrecken
und
schon
gar
nicht
Menschen
daran
hindern,
sich
weiterhin
für
unsere
Nutztiere
einzusetzen.
Je
grösser
die
Zustimmung
im
Familien-
,
Bekannten-
&
Freundeskreis
für
eine
solches
Vorhaben
ist,
je
grösser ist auch die Chance dafür, kurz- mittel- und langfristige finanzielle Unterstützung aus diesen Kreise zu erhalten.
Unsere
Kostenrechnungen
basieren
auf
Erfahrungswerten
von
Stiftungseigenen
Tieren,
als
auch
von
Tieren
die
auf
uns
bekannten Lebehöfen und Tierpensionen untergebracht sind.
Die
gelisteten
Zahlen
sollen
die
Wichtigkeit
einer
fundierten
und
klar
strukturierten
finanziellen
Planung
langfristig
aufzeigen.
Nicht
in
jedem
Fall
(ausser
die
fixen
mtl.
Pensionsgebühren)
werden
die
aufgeführten
Beträge
auch
wirklich
in
vollem
Umfang
benötigt.
Sie
sollen
aber
dennoch
in
die
Kostenrechnung
einfliessen,
um
ein
Maximum
an
finanziellen
Rücklagen
sicherzustellen.
Ebenfalls
sind
die
Angaben
über
die
Lebenserwartungen
der
unterschiedlichen
Tierarten
mit
Vorsicht
zu
geniessen.
Letztendlich
müssen
wir
uns
bewusst
darüber
sein,
dass
in
der
heutigen,
modernen
Nutztierindustrie
alle
betroffenen
Tiere
spezifisch
auf
ihre
Nutzfunktion
hin
auf
maximale
Leistungsoptimierung
gezüchtet
und
z.T.
auch
genetisch
manipuliert
wurden.
Es
gibt
bis
heute
keine
wissenschaftlich
fundierten
Erkenntnisse
über
die
effektive
und
natürliche
Lebenserwartung
eines
solchen
manipulierten
Geschöpfes,
da
sie
in
der
Regel
viel
zu
früh
ihrem
unausweichlichem
Schicksal
zugeführt
werden.
Die
Erfahrungen
die
wir
als
Stiftung
bis
dato
mit
unseren
Tieren
gemacht
haben
und
mit
Tieren
auf
anderen
Lebehöfen
können
unterschiedlicher nicht sein.
Letztendlich
hängen
viele
Faktoren
wie
z.B.
Zucht,
Rasse,
Futter,
Ernährung,
Stall-Haltung,
Behandlung
durch
den
Besitzer,
generelle
Stressfaktoren
(Geburten,
Galtzeiten,
Krankheiten
etc.)
und
nicht
zuletzt
die
physisch
wie
auch
psychische
Konstellation
zusammen,
wie
sich
ein
Tier
in
einer
nachträglich
Stressfreien
und
behüteten
Lebensumgebung
entwickelt.
In
erster
Linie
aber
zählt
für
uns
doch
nur,
dass
wir
diesen
Geschöpfen
einen
solchen
unbekümmerten
Lebensabend
ermöglichen
können und dürfen - solange es dauert.
Beispiele:
Kuh / Ochse
Esel / Maultier
Schweinewesen
Schaf / Ziege
Wiederkehrende Kosten
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
20 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
20 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
Pensionskosten (ausgehend von)
200.-
2‘400.-
24‘000.-
48‘000.-
.-
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.-
.-
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.-
Impfungen / Entwurmen (variabel / jährlich)
ca. 15.-
180.-
1‘800.-
3‘600.-
.-
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.-
.-
.-
.-
Klauenpflege (variabel / jährlich)
ca. 10.-
120.-
1‘200.-
2‘400.-
.-
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.-
.-
.-
Veterinärkosten (variabel)
ca. 40.-
480.-
4‘800.-
9‘600.-
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.-
.-
.-
.-
Unvorhergesehenes (variabel)
ca. 50.-
600.-
6‘000.-
12‘000.-
.-
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.-
.-
.-
.-
.-
.-
Total
ca. 315.-
3‘780.-
37‘800.-
75‘600.-
.-
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.-
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.-
.-
.-
Lebenserwartung für:
ca. Jahre
Kühe / Ochsen
20-23
Schweinewesen
5-12
Schafe / Ziegen
15-18
Legehennen
1-5
Esel / Maultier
14-18
Pferde
18-30
Beispiele:
Kuh / Ochse
Esel / Maultier
Schweinewesen
Schaf / Ziege
Wiederkehrende Kosten
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
20 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
20 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
Pensionskosten (ausgehend von)
200.-
2‘400.-
24‘000.-
48‘000.-
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Impfungen / Entwurmen (variabel / jährlich)
ca. 15.-
180.-
1‘800.-
3‘600.-
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Klauenpflege (variabel / jährlich)
ca. 10.-
120.-
1‘200.-
2‘400.-
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Veterinärkosten (variabel)
ca. 40.-
480.-
4‘800.-
9‘600.-
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Unvorhergesehenes (variabel)
ca. 50.-
600.-
6‘000.-
12‘000.-
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Total
ca. 315.-
3‘780.-
37‘800.-
75‘600.-
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Lebenserwartung für:
ca. Jahre
Kühe / Ochsen
20-23
Schweinewesen
5-12
Schafe / Ziegen
15-18
Legehennen
1-5
Esel / Maultier
14-18
Pferde
18-30
Anforderungen
1
.
Der
Hofbetreiber
/
die
Hofbetreiberin
muss
ein
umfangreiches
Fach-
und
Sachkunde
Wissen
im
Umgang
sowie
der
Pflege
und Fütterung der zu betreuenden Tiere aufweisen.
2
.
Der
Hof
/
Betrieb
hat
zur
jeder
Zeit
einen
sauberen
und
aufgeräumten
Eindruck
zu
hinterlassen.
Im
Weiteren
muss
mindestens immer ein(e) Tierbetreuer / Tierbetreuerin als Ansprechperson vor Ort sein.
3
.
Die
Würde
und
die
damit
verbundene
Lebensqualität
der
Tiere
stehen
im
Vordergrund.
Zu
jeder
Zeit
soll
ihnen
mit
Respekt, Geduld und Achtung begegnet werden.
4
.
Der
Liege-
und
Aussenbereich,
sowie
der
Verrichtungsbereich
muss
mind.
1-mal
im
Tag
gründlich
gereinigt
werden.
Bei
starker
Frequentierung
durch
die
Tiere
soll
jeweils
am
Morgen
und
am
Abend
gereinigt
werden.
Im
Liegebereich
sollen
jeweils
die
sichtbaren
Verrichtungen
punktuell
ent-fernt
und
mit
entsprechend
genügendem
Neueinstreu
die
Lücken
wieder gefüllt und ausgeglichen werden.
5
.
Zu
jeder
Tages-
und
Nachtzeit
muss
immer
genügend
Raufutter
bzw.,
Grasfläche
und
Wasser
für
die
Tiere
vorhanden
sein. Das wechseln auf eine neue Weidefläche soll rechtzeitig und ohne Hast und Stress für die Tiere erfolgen.
6
.
Sowohl
drinnen
wie
draussen
soll
für
die
Tiere
jederzeit
die
Möglichkeit
bestehen,
die
für
sie
wichtigen
Mineralien
in
Form
von Lecksteine aufnehmen zu können.
7
.
Kontrollgänge
sollen
mindestens
dreimal
(3x)
täglich
erfolgen
(morgens,
mittags
und
abends).
Die
Kontrolle
beinhaltet
u.a.
das
Beobachten
der
Tiere
auf
Auffälligkeiten
wie
Verletzungen
(innere
wie
äusserliche),
sowie
ungewöhnliches
Verhalten.
8
.
Verletzte
und
/
oder
kranke,
allenfalls
auch
stierige
Tiere
sind
in
einer
akkuraten
Freilaufbox
mit
Tiefeinstreu
zu
separieren. Eine allfällig medizinische Versorgung durch Veterinär oder Tierspital hat umgehend zu erfolgen.
9
.
Regelmässige
Klauenkontrolle
vorzugsweise
bei
der
Ausstallung
auf
die
Weide
im
Frühling,
sowie
bei
der
Einstallung
im
Herbst
/
Winter.
Die
Klauenpflege
selbst
hat
durch
einen
ausgebildeten
und
kompetenten
Klauenspezialisten
zu
erfolgen.
Ebenfalls
sind
regelmässige
Entwurmungen
und
allfällige
Impfungen
gegen
Parasiten
und
Krankheiten
vorzunehmen.
Diese liegen im Ermessen des verantwortlichen Tierbetreuers in Rücksprache mit Veterinär / Veterinärin.
Provisorische Unterbringung
Nicht immer besteht kurz- bis mittelfristig die Möglichkeit, Tiere nach unseren Richtlinien und Anforderungen zu platzieren.
In einer solchen Situation ist die Stiftung darauf angewiesen, dass Landwirte oder Privatpersonen mit der dafür notwendigen
Haltungserlaubnis vorübergehend geeignete Plätze gegen entsprechende Unterkunftskosten zu Verfügung stellen.
Dies
gibt
der
Stiftung
ein
Zeitfenster,
um
in
Ruhe
nach
geeigneten
Pensionsplätzen
zu
suchen.
Diese
vorübergehende
Platzierung
versteht
sich
als
Ausnahmefall.
Die
Stiftung
entscheidet
nach
vorgängiger
Sichtung
der
möglichen
Unterkunft
und
unter
der
Voraussetzung,
dass
im
Minimum
das
bestehende
schweiz.
Tierschutz-
&
Haltungsgesetz
für
Nutztiere
eingehalten
wird.