StifNu - Stiftung für Nutztiere
Wir generieren und schaffen Lebensplätze für Tiere aus der Nutztierhaltung! Die Nachfrage nach solchen Lebensplätzen steigt stetig und leider sind entsprechende Unterkünfte rar oder entsprechen oftmals nicht den Anforderungen der Tierbesitzer. Unser Konzept, solche tierfreundliche Unterkünfte zu schaffen, ist dort anzusetzen, wo bereits die notwendige Infrastruktur vorhanden ist und alle diesbezüglichen Bewilligungen und Auflagen für Tierhaltung erfüllt sind. Neben diesen entscheidenden Faktoren kommt noch das Know-how und eine im besten Fall über Generationen hinweg grosse Erfahrung der BetreiberInnen in der Landwirtschaft. Unsere fachlichen wie auch sozialen Ansprüche an künftige KooperationspartnerInnen sind hoch und werden seriös und über einen längeren Zeitraum hinweg geprüft und eingeschätzt.
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Nachfolgend beschreibt und definiert die Stiftung die von ihr aufgestellten Richtlinien & Anforderungen für geführte und namentlich bezeichnete Pensions-, Lebens- und Gnadenhofplätze, welche erfüllt sein müssen, um „Nutztiere", die durch die Stiftung getragen und / oder mitfinanziert werden, langfristig zu platzieren. Ferner finden Sie Informationen über unsere Patenschaftsmodelle , Kostenrechnungen und unseren Bemühungen, Menschen mit „Nutztieren“ zu helfen.
IBAN CH34 0839 0035 6594 1010 9 Einzahlungsschein mit QR-Code
Stiftung für Nutztiere Hauptseestrasse 115 6315 Morgarten / ZG
NEWS 1 / 3 Ein neues und benutzerfreundliches Webseiten-Design für die Domain stifnu-tiere.ch wurde heute, 29.12.2024 online geschaltet. Dezember 2024
NEWS 3 / 3 Stiftungsbeiträge werden ab sofort nicht mehr auf Facebook und Instagram publiziert! (unsere Konten wurden mehrfach gehackt) Dezember 2024
NEWS 2 / 3 alle Seiten der Domain stifnu.ch werden ebenfalls im Laufe des 1. Quartal 2025 auf das Webseiten-Design von stifnu-tiere.ch umgestellt. Dezember 2024
HAPPY  BIRTHDAY  Ameise
STIFTUNGSZWECK
2024 | STIFNU.CH 
StifNu - Stiftung für Nutztiere

Anforderungen

an HofbetreiberInnen

1. Der / Die HofbetreiberIn muss ein umfangreiches Fach- und Sach- kundewissen im Umgang sowie der Pflege und Fütterung der zu betreu- enden Tiere aufweisen. 2. Der Hof / Betrieb hat zur jeder Zeit einen sauberen und aufgeräumten Eindruck zu hinterlassen. Im Weiteren muss mindestens immer ein(e) TierbetreuerIn als Ansprech- person vor Ort sein. 3. Die Würde und die damit verbun- dene Lebensqualität der Tiere stehen im Vordergrund. Zu jeder Zeit soll den Tieren mit Respekt, Geduld und Achtung begegnet werden. 4. Der Liege- und Aussenbereich, sowie der Verrichtungsbereich muss mind. 2-mal im Tag (morgens/abends) gründlich gerei- nigt werden. Bei starker Frequen- tierung durch die Tiere entsprech- end häufiger. Im Liegebereich sollen jeweils die sichtbaren Ver- richtungen punktuell entfernt und mit entsprechend genügend Neu- einstreu die Lücken wieder gefüllt und ausgeglichen werden. 5. Zu jeder Tages- und Nachtzeit muss immer genügend Raufutter bzw., Grasfläche und Wasser für die Tiere vorhanden sein. Das wechseln auf eine neue Weide- fläche soll rechtzeitig und ohne Hast und Stress für die Tiere erfolgen. 6. Sowohl drinnen wie draussen soll für die Tiere jederzeit die Mög- lichkeit bestehen, die für sie wich- tigen Mineralien in Form von Lecksteine aufnehmen zu können. 7. Kontrollgänge sollen mindestens dreimal (3x) täglich erfolgen (morgens, mittags und abends). Die Kontrolle beinhaltet u.a. das Beobachten der Tiere auf Auffällig- keiten wie Verletzungen (innere wie äusserliche), sowie ungewöhn- liches Verhalten. 8. Regelmässige Klauenkontrolle vor- zugsweise bei der Ausstallung auf die Weide im Frühling, sowie bei der Einstallung im Herbst / Winter. Die Klauenpflege selbst hat durch einen ausgebildeten und kom- petenten Klauenspezialisten zu erfolgen. Ebenfalls sind regelmäs- sige Entwurmungen und allfällige Impfungen gegen Parasiten und Krankheiten vorzunehmen. Diese liegen im Ermessen des verant- wortlichen Tierbetreuers in Rück- sprache mit VeterinärIn.
Stiftung für Nutztiere - StifNu 16.11.2021 / V.2
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