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Warum Patenschaften und Spenden den
Tieren helfen…
Stiftung für Nutztiere
Hauptseestrasse 115
6315 Morgarten / ZG
Als
gemeinnützige
und
politisch
unabhängige
Organisation
ist
unsere
Stiftung steuerbefreit.
Geldspenden
und
Patenschaftsbeiträge
können
in
der
Schweiz
von
den Steuern abgesetzt werden.
Es
wäre
uns
eine
grosse
Freude,
wenn
Sie
sich
für
eine
Patenschaft
für
eines
unserer
Tiere
entscheiden
würden.
Bitte nehmen Sie mit uns
KONTAKT
auf.
Gerne
zeigen
wir
Ihnen
die
Tiere
vor
Ort
in
ihrer
neuen
und
behüteten
Lebensumgebung
und
beantworten
auch
sehr
gerne
noch
allfällig
offene Fragen.
Eine
Patenschaft
unterliegt
keinerlei
Verpflichtungen
und
kann
jederzeit
wieder
beendet
werden.
Die
Stiftung
bittet
einzig
darum,
die
Beendigung
einer
Patenschaft
frühzeitig,
im
Idealfall
3
Monaten
im
Voraus
mitzuteilen.
So
bleibt
der
Stiftung
genügend Zeit, die Finanzierung des auf Unterstützung angewiesenen Tieres weiterhin sicherstellen zu können.
Ihr
wertvoller
Beitrag
für
ein
Patentier
hilft
uns,
die
monatlich
anfallenden
Pensionskosten
zu
finanzieren.
Sie
tragen
auch
dazu
bei,
dass
wir
weiteren
Tieren
aus
der
Nutztierhaltung
ein
würdevolles
Leben
ohne
weiteren
Nutzungsanspruch
ermöglichen können.
Mit
einer
Patenschaft
unterstützen
Sie
uns
dabei,
einem
Tier
ein
artgerechtes
und
behütetes
Leben
zu
ermöglichen.
Mit
Ihrer
Hilfe
und
Unterstützung
können
wir
den
Tieren
ein
Leben
ohne
weitere
Nutzungsansprüche
gegenüber
unserer
Gesellschaft
ermöglichen und ihnen bis zu ihrem natürlichen Lebensende ein sicheres Zuhause garantieren.
Dieses
Patenschaftsmodell
deckt
den
monatlichen
Pensionspreis
von
derzeit
Fr.
205.-
für
allgemeine
Stallreinigung
sowie
Futter,
Unterkunft
und
Pflege
Ihres
Patentieres
ab.
Zusätzlichen
Kosten
für
medizinische
Behandlungen
wie
Klauenpflege,
Impfungen
oder
Krankheit
sind
in
der
Vollpatenschaft
nicht
enthalten.
Die
Stiftung
finanziert
solche
Zusatzkosten
durch
Spenden und anderweitige Zuwendungen.
Künftigen
Patinnen
und
Paten
steht
es
frei,
sich
auch
an
diesen
Zusatzkosten
für
ihr
Patentier
zu
beteiligen.
Wir
sind
sehr
dankbar für jede Form von Unterstützung für unsere Tiere und bedanken uns bereits jetzt ganz herzlich dafür.
Mit
Ihrer
Zustimmung
verdanken
wir
Ihre
Patenschaft
sehr
gerne
namentlich
in
der
Biografie
des
von
Ihnen
gewählten
Patentieres auf unserer Web-Seite mit dem Zusatzvermerk:
Vollpatenschaft
.
Auch
erhalten
Sie
jährlich
eine
von
uns
im
Eigendesign
personalisierte
Patenschaftsurkunde
im
A4
Format
mit
einem
aktuellen
Foto
und
einem
informativen
Überblick
Ihres
Patentieres.
Diese
wird
Ihnen
je
nach
Wunsch
elektronisch
und
via
Post zugestellt.
Als
Patin
oder
Pate
erhalten
Sie
in
unregelmässigen
Abständen
Informationen
über
das
Wohlbefinden
Ihres
Patentieres,
begleitet von aktuellen Bildern.
Je nachdem, ob Sie es wünschen, senden wir diese Daten per E-Mail, WhatsApp oder Signal.
Eine Patenschaft bei StifNu
Dieses
Patenschafsmodel
deckt
einen
von
Ihnen
bestimmten
Betrag
des
mtl.
Pensionspreises
von
derzeit
Fr.
205.-
ihres
Patentieres ab.
Der Betrag ist frei wählbar ab Fr. 20.- / Mt.
Mit
Ihrer
Zustimmung
verdanken
wir
Ihre
Patenschaft
sehr
gerne
namentlich
in
der
Biografie
des
von
Ihnen
gewählten
Patentieres auf unserer Web-Seite mit dem Zusatzvermerk:
Teilpatenschaft
.
Die
Stiftung
bemüht
sich
mindestens
1
mal
im
Jahr
ein
Patenschafts-
und
Gönnertreffen
bei
den
Stiftungstieren
zu
Organisieren.
Dieses
Treffen
soll
eine
Wertschätzung
gegenüber
all
jenen
Menschen
sein,
die
uns
als
Stiftung
und
letztendlich
auch unseren Tieren ihr Vertrauen und ihre Unterstützung zukommen lassen.
Das
Treffen
soll
auch
eine
Möglichkeit
bieten,
dass
sich
die
Patinnen
und
Paten
von
unseren
Tieren,
aber
auch
all
unsere
Gönnerinnen
und
Gönner
sich
gegenseitig
Kennenlernen
und
sich
über
ihre
gemachten
Erfahrungen
und
Erlebnisse
austauschen können. Die Einladungen werden frühzeitig und persönlich per Post oder elektronisch versendet.
Die
Stiftung
entscheidet
zusammen
mit
der
jeweils
zuständigen
Vererinärbetreuung
und
dem
verantwortlichen
Pensionsbetreiber, wie und mit welchen Mitteln eine allfällige tierärztliche Versorgung für unsere Tiere erfolgen muss.
Die
Stiftung
kontrolliert
regelmässig
die
Einhaltung
der
von
ihr
vorgegebenen
STIFTUNGSRICHTLINIEN
auf
den
Höfen,
auf
denen
die
STIFTUNGSTIERE
untergebracht
sind.
Ferner
verpflichtet
sich
die
Stiftung,
jedem
der
Stiftungstiere
die
bestmöglichste tierärztliche Versorgung und Pflege zukommen zu lassen.
Einmal
als
Stiftungstier
aufgenommen,
wird
keines
dieser
Tiere
jemals
weitergegeben,
-verkauft,
-verschenkt
oder
anderweitig
veräussert.
Jedes
Stiftungstier
bleibt
zeitlebens
in
der
Obhut
und
unter
dem
Schutz
der
Stiftung.
Neigt
sich
die
Lebensuhr
eines
der
Stiftungtiere
dem
Ende
zu,
begegnen
wir
diesem
Tier
wie
zuvor
auch
mit
Respekt
und
Anstand.
Die
Würde
eines
jeden
Tieres
hat
für
die
Stiftung
und
für
alle
Hofbetreibende
die
mit
ihr
zusammenarbeiten
aller
höchste
Priorität.
Das
Einschläfern
eines
unserer
Tiere
wird
immer
nur
die
allerletzte
Option
sein
und
erfolgt
nur
in
Absprache
mit
dem
behandelnden
Veterinär
zusammen
mit
den
Stiftungsverantwortlichen.
Dieser
letzte
und
sicherlich
auch
traurigste
Eingriff
in
das
Leben
eines
unserer
Tiere
erfolgt
nur
durch
einen
kompetenten
Veterinär
und
wird
wenn
immer
Möglich
innerhalb
der
Herde durchgeführt, damit sich die Tiere in Ruhe voneinander verabschieden können.
Pflichten seitens Stiftung:
Die
Stiftung
ist
als
gemeinnützige
Organisation
vom
Staat
anerkannt.
Spenden
und
somit
auch
alle
Patenschaftsbeiträge für unsere Tiere können in der Schweiz von den Steuern abgesetzt werden.
Mit
einer
Patenschaft
können
Sie
Ihr
Patentier
auch
in
seinem
Zuhause
besuchen.
In
der
von
uns
zusammengestellten
zweiseitigen
Patenschaftsvereinbarung
sind
alle
hierfür
notwendigen
Informationen,
Namen,
Telefonnummern
und
Koordinaten aufgeführt.
Einmal
im
Jahr
laden
wir
alle
Patinnen
und
Paten
unserer
Tiere
zu
einem
unbeschwerten
Patenschaftstreffen
bei
unseren
Tieren
ein.
Mit
dieser
Veranstaltung
möchten
wir
uns
bei
all
den
Menschen
bedanken,
die
unsere
Arbeit
und
unsere
Bemühungen für die Tiere unterstützen.
Im
Weiteren
erhalten
Sie
jährlich
eine
von
uns
im
Eigendesign
personalisierte
Patenschaftsurkunde
mit
einem
aktuellen
Foto
und einem informativen Überblick Ihres Patentieres elektronisch via E-Mail zugestellt.
Auch
erhalten
Sie
in
unregelmässigen
Abständen
Informationen
über
das
Wohlbefinden
Ihres
Patentieres,
begleitet
von
aktuellen Bildern. Je nachdem, ob Sie es wünschen, senden wir diese Daten per E-Mail, WhatsApp oder Signal.
Mit
einer
Patenschaft
können
Sie
Ihr
Patentier
auch
in
seinem
Zuhause
besuchen.
In
der
von
uns
zusammengestellten
zweiseitigen
Patenschaftsvereinbarung
sind
alle
hierfür
notwendigen
Informationen,
Namen,
Telefonnummern
und
Koordinaten aufgeführt.
Einmal
im
Jahr
laden
wir
alle
Patinnen
und
Paten
unserer
Tiere
zu
einem
unbeschwerten
Patenschaftstreffen
bei
unseren
Tieren
ein.
Mit
dieser
Veranstaltung
möchten
wir
uns
bei
all
den
Menschen
bedanken,
die
unsere
Arbeit
und
unsere
Bemühungen für die Tiere unterstützen.